Manne | 11.04.2008 17:26 Uhr |
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tja so kann das leben sein:010
Achtung, fliegender Döner Ein Döner als Wurfgeschoss hat gestern das Amtsgericht München beschäftigt. Der Richter wies die Klage einer Imbissmitarbeiterin, die als Opfer des angebissenen Flugobjekts 250 Euro Schmerzensgeld erstreiten wollte, zurück. Ein Kunde habe den Döner nach ihr geworfen, da er ihm nicht geschmeckt habe. Sie habe nur ausweichen können, weil sie blitzschnell reagiert habe. Der Käufer brachte dagegen vor, er habe den Döner lediglich hinter die Theke geworfen. Das Gericht lehnte die Klage mangels Beweisen ab. Doch selbst wenn der Mann mit dem Döner nach ihr geworfen haben sollte, so stellte das Gericht fest: Der Wurf mit Snacks nach Menschen verletzt nicht die menschliche Würde und Ehre des Opfers.(dpa) |
Als du gingst, gabst du mir eine Rose und sagtest: Wenn sie verwelkt ist komme ich wieder! - Die Rose war aus Plastik...
------------------------------------- Dieser Text ist nach meiner eigenen Rechtschreibung verfasst und enthält dadurch keine Fehler. ------------------------------------ Man kann auch Alkohol trinken,ohne Fröhlich zu sein ------------------------------------ |
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Meikel | 11.04.2008 19:44 Uhr |
Rock Hard Ride Free |
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Stumpfi | 15.04.2008 18:16 Uhr |
<3 Keep smiling every day!! <3 |
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Nina | 17.05.2008 09:32 Uhr |
Geändert von Nina (26.05.2008 um 07:05 Uhr). |
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