MysTy | 24.12.2008 07:26 Uhr |
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Bei eBay liest man immer wieder, dass private Verkäufer die Garantie und die Gewährleistung für ihre Waren ausschließen. Als Grund wird hier das neue europäische Recht angegeben. Zu Unrecht: Nicht nur der Bezug auf â01Eeuropäisches Rechtâ01C ist nämlich falsch, sondern oft werden auch Garantie und Gewährleistung durcheinandergebracht.
Europäisches Recht kann zwar in speziellen Fällen wirklich auch direkte Wirkungen für Einwohner der EU entfalten â013 für Käufe und Verkäufe in Deutschland gilt aber natürlich deutsches Recht. Durch die Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, sind Vorschriften in Bereichen geändert worden, die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern betreffen, und damit auch die Handeltreibenden bei eBay. Grund für die Änderung war hier unter anderem eine EG-Richtlinie, worin wohl der Grund für das massenhafte Auftauchen des â01EEuropäischen Rechtsâ01C bei eBay zu finden sein dürfte, das wohl jeder kennt, der öfter etwas bei eBay kauft. (http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/dsl/praxis/175232/das_europaeische_recht_bei_ebay/index.html Original (/linkto) |
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