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27050801

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MysTy
15.07.2008 19:19 Uhr
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MysTy
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Fast unmöglich
Ratgeber: DSL-Verträge vorzeitig kündigen

Surfen mit DSL ist eine tolle Sache. Doch wenn man aus beruflichen oder privaten Gründen umzieht, kann der DSL-Anschluss samt Flatrate ungemein lästig werden. Weil 1&1, GMX, Freenet und Konsorten nur in Ausnahmefällen ein Sonderkündigungsrecht akzeptieren. Oft muss der DSL-Kunde also noch monatelang für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr in Anspruch nimmt. Die PC-WELT fragte bei den Providern nach, unter welchem Umständen man einen bestehenden DSL-Vertrag vorzeitig kündigen kann.
Die Internet-Provider überschlagen sich geradezu, wenn es darum geht, Neu-Kunden anzulocken oder Bestandskunden zum Umstieg auf ein umfangreicheres - und damit auch teueres - Leistungspaket zu bewegen. Doch im Gegenzug für die in der Regel wirklich günstigen Komplettpakete aus DSL-Anschluss, Internet- und Telefonie-Flatrate binden die Provider ihre Kunden für lange Zeit an sich: Mindestens 12, zumeist sogar 24 Monate muss man sich vertraglich verpflichten, wenn man mit 1&1, GMX, Freenet, T-Home und Co. die fast grenzenlose Surf-Freiheit genießen will.

Die Provider begründen das durchaus nachvollziehbar mit den Investitionen, die sie in jeden Neukunden tätigen, also beispielsweise die - zumeist kostenlose - Bereitstellung des relativ preiswerten Splitters und des vergleichsweise teueren Routers/DSL-Modems, die Einrichtungsgebühr, die die Provider an den Leitungsinhaber zahlen müssen und die Kosten für den eventuell erforderlichen Techniker, der vor Ort die Leitung schalten muss. Die Internet-Dienstleister brauchen Planungssicherheit für ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation, insofern ist gegen Mindestvertragslaufzeiten eigentlich nichts zu sagen. So lange man mit seinem DSL-Anschluss zufrieden ist und nicht wechseln möchte, dürften einen Kunden die langen Vertragslaufzeiten denn auch kalt lassen. Doch das ändert sich schlagartig, wenn man umziehen muss.
Die Gründe für einen Umzug lassen sich langfristig oft nicht voraussehen. Beispielsweise ein Umzug in eine andere Stadt, weil man dort einen neuen Job gefunden hat. Oder man zieht zurück an seinen Erstwohnsitz, den man Jahre zuvor nur wegen des Arbeitsplatzes um einen Zweitwohnsitz ergänzt hat. Am Erstwohnsitz hat man ohnehin schon DSL, somit wird der zweite DSL-Vertrag am Zweitwohnsitz überflüssig. Oder man zieht mit einem neuen Lebenspartner zusammen beziehungsweise nach der Hochzeit in eine neue gemeinsame Wohnung. Studenten ziehen zu mehreren in eine WG - die bisherigen DSL-Anschlüsse der einzelnen Studenten sind nicht mehr nötig.
Gründe gibt es also viele dafür, dass plötzlich ein DSL-Anschluss samt Flatrate-Vertrag zu viel vorhanden ist. Doch aus dem bestehenden Vertrag kommt man kaum vorzeitig raus.
Dazu Rechtsanwalt Johannes Richard von Internetrecht-Rostock.de: "Soweit der Kunde umzieht und am neuen Ort für den DSL-Anschluss keine Verwendung mehr hat oder der Anbieter dort ein DSL-Anschluss nicht mehr anbieten kann, besteht rechtlich gesehen eigentlich kein Sonderkündigungsrecht. Das Problem, dass der Kunde DSL nicht mehr nutzen kann, fällt nicht in die Sphäre des DSL-Anbieters."
Ein Umzug berechtigt also generell nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Praktisch alle Provider sehen in einem Umzug keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Der Umzug liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, der Provider kann ja nichts dafür, dass sein Kunde plötzlich umzieht, bei Freenet heißt es demzufolge: " Kündigt der Nutzer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund nicht vor, so erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Der Nutzer ist zur Zahlung der für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Entgelte verpflichtet".

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Tags: kündigung|
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