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nnaw19030801

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MysTy
26.03.2008 18:34 Uhr
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MysTy
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Datenspeicherung
Verfassungsgericht schränkt Gesetz ein

Ein kleiner Dämpfer für Bundesinnenminister Schäuble und ein kleiner Erfolg für die Rechte eines jeden Bürgers: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwar grundsätzlich gebilligt, deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich eingeschränkt. Die Daten dürfen demnach nur zur Aufklärung besonders schwerer Delikte benutzt werden. Die Anordnung der Verfassungsrichter ist allerdings nur vorläufig.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung zur Strafverfolgung deutlich eingeschränkt. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Daten bis auf weiteres nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt. Karlsruhe geht von einer "erheblichen Gefährdung" des Persönlichkeitsschutzes aus.

Nach der Entscheidung dürfen die gesammelten Daten zunächst nur bei Straftaten abgerufen werden, bei denen auch das Abhören von Telefonen zulässig ist. Dazu gehören Mord, Raub und Kinderpornografie, aber auch Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung und Betrugsdelikte. Die Straftat muss aber auch im konkreten Fall schwerwiegend sein, außerdem muss der Verdacht durch "bestimmte Tatsachen" begründet und eine Aufklärung ohne die Daten wesentlich erschwert sein.
Die Richter erlauben aber, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - sämtliche Daten etwa über Zeit und Teilnehmer von Telefonaten speichern. Sie dürfen aber vor einer endgültigen Karlsruher Entscheidung nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird.

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