MysTy | 29.02.2008 18:27 Uhr |
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Strenge Auflagen Bundesverfassungsgericht erlaubt Online-Durchsuchung Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt. Online-Durchsuchungen sind unter strengen auflagen erlaubt. Ein in NRW bereits existierendes Gesetz ist aber nicht zulässig. CCC CCCebit Bundestrojaner Das Bundesverfassungsgesetz hat das umstrittene Verfassungsgesetz zu Online-Durchsuchungen in Nordrein-Westfahlen als unverhältnismäßig und damit für nichtig erklärt. Online-Durchsuchungen per se sind dennoch grundsätzlich zulässig, aber an strenge Auflagen geknüpft. Die Durchsuchung wäre möglich, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein "überragend wichtiges Rechtsgut einer konkreten Gefahr" unterliegt. Zudem muss ein Richter die Durchsuchung absegnen, Eingriffe in die absolute private Lebensgestaltung sind zu vermeiden. Die Entscheidung wird in der gesamten Republik beobachtet, gilt sie doch als Prüfstein für die Rechtmäßigkeit des geplanten Bundestrojaners. Dieser hatte im letzten Jahr mehrfach für kontroverse Diskussionen gesorgt. Unter anderem hatte Innenminister Schäuble für seine Pläne 2007 den Big Brother Award erhalten. Experten zweifeln an der Machbarkeit eines solchen digitalen Lauschangriffs. Orginal |
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